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Tausch der defekten Wind-, oder Seitenscheibe

Nätürlich ersetzen bzw. erneuern wir Ihnen auch die defekte Windschutz-, Seiten- oder Heckscheibe.

Auch wenn Sie noch ein älteres Modell haben, wo die Scheiben mit Gummi eingesetzt sind, können wir Ihnen diese Problemlos erneuern.

Bei Kaskoversicherung übernehmen wir auch gerne die Abwicklung mit Ihrer Versicherung.
Wir klären im Vorfeld:

    Wieviel Sie an Selbstbeteiligung bei Ihrer Versicherung haben
    Ob Ihre Versicherung den Schaden übernimmt


Wenn dies alles in Ordnung ist übernehmen wir auch die komplette Abwicklung nach der Reparatur mit Ihrer Versicherung.
Sie brauchen sich um fast nichts kümmern. Wir übernehmen für Sie den lästigen Papierkrieg.

    Sie vereinbaren mit uns einen Termin für die Scheibenerneuerung.
    Sie teilen uns Ihre Versicherungsdaten mit
    Wir klären die Formalitäten mit Ihrer Versicherung
    Entweder bringen Sie uns Ihr Fahrzeug vorbei oder wir holen dies bei Ihnen ab
    Wir führen die notwendigen Arbeiten aus
    Sie können Ihr Fahrzeug wieder bei uns abholen oder wir bringen es Ihnen wieder nach Hause

Einfacher, Schneller und Problemloser kann es fast nicht gehen.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne.

Rechtliche Auskünfte dürfen wir Ihnen nicht geben. Haben Sie dafür bitte Verständnis. Wenden Sie sich in diesen Fragen bitte an den Rechtsbeistand Ihres Vertrauens.

Bei Windschutzscheibenbruch (sofern kein Totalschaden vorliegt und falls die Ersatzkosten der Vignette nicht durch einen Dritten, z. B. Versicherung - Kaskoversicherung oder gegnerische Haftpflichtversicherung - abgedeckt sind) wird eine Ersatzvignette ausgegeben. Diese Regelung gilt nur für Jahresvignetten.

Unten angefuehrte Nachweise sind hierfuer erforderlich:

  • Kopie der Reparaturrechnung der Werkstatt für die ersetzte Windschutzscheibe (bitte achten Sie darauf, dass besonders bei Firmenfahrzeugen der Fahrzeuglenker mit anzuführen ist)
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung
  • Die abgelöste Vignette samt unterem Vignettenabschnitt (Trägerfolie)
  • Das ausgefüllte, unterschriebene Formular für Vignettenersatz (bei Firmen mit Stampiglie)
Nach Glasschaden: Bitte Teile der Vignette und Bestätigung der Versicherung über Nichterstattung des Schadens sowie Rechnungskopie der neuen Scheibe an diese Anschrift senden:

OBERZOLLDIREKTION
Monbijoustr. 40
CH 3003 Bern


Vignettenersatz
Bei Totalschaden (ggf. tritt hier die Versicherung ein) oder Fahrzeugwechsel erfolgt für die alte aufgeklebte Vignette kein kostenloser Ersatz.
Ausnahme:
Bei Auswechseln der Frontscheibe ersetzen alle mit Mautpersonal besetzten Schweizer Zollämter die durch Glasbruch wertlos gewordene Vignette auf dem Kulanzweg durch eine neue gültige Vignette. Voraussetzung hierfür ist :

Einreise mit betreffendem Fahrzeug und
Vorlage der Werkstattrechnung über das Auswechseln der Frontscheibe sowie die Reste der alten, abgelösten Vignette.
Werkstattrechnung und Reste der Vignette können auch direkt an die Eidgenössische Oberzolldirektion, Sektion Fz & SVA, Monbijoustr. 40, CH-3003 Bern gesendet werden. Der Ersatz erfolgt auch hier auf dem Kulanzweg durch Zusendung einer neuen gültigen Vignette.
Ersatzvignette bei Scheibenbruch oder Verschrottung des Fahrzeuges
Es besteht Anspruch auf eine Ersatzvignette bei
  • beschädigter Windschutzscheibe
  • beschädigter Teil des Motorrades an dem die Vignette angebracht wurde
  • Austausch der Windschutzscheibe oder des Teils des Motorrades an dem die Vignette angebracht wurde während der Garantiezeit
  • Verschrottung des Fahrzeuges
ACHTUNG:
Die Anträge inklusive der Anlagen müssen spätestens 30 Tage nach Eintreten der Bedingungen für einen Vignettentausch oder Kostenersatz eingereicht werden!

Formular: Antrag Ersatzvignette
Formular: Antrag Kostenersatz

Das schriftliche Gesuch für Kostenersatz oder eine Ersatzvignette muss an folgende Stelle gerichtet werden:

DARS d.d.
Cestninski uporabniaki center (CUC)
Gric 54
SI 1000 Ljubljana

Vorgeschriebene Anlagen:
  • Entfernte Vignette oder Teil der Scheibe mit der Vignette. Bei entfernten Vignetten muss der Gültigkeitszeitraum ersichtliche sein. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Rechnung über den Kauf der Vignette beizufügen.
  • Kopie der Rechnung über den Austausch der Windschutzscheibe oder eine Kopie der Rechnung über den Austausch des Teils des Motorrades
  • Ein Dokument oder die Kopie eines Dokumentes über den Garantieaustausch der Windschutzscheibe oder den ausgetauschten Teil des Motorrades, ausgestellt von der beauftragten Werkstatt.*)
  • Bestätigung über die Verschrottung oder die Übergabe des Fahrzeuges an ein Verschrottungsunternehmen und Kopie der Abmeldung des Fahrzeuges.*)
  • Bei Kostenersatz: Die Rechnung über den Kauf der neuen Vignette und die Vignetten-Allonge/den Vignettenabschnitt der neuen Vignette. Diese werden nach erfolgter Prüfung duch die DARS wieder retourniert.

    *) Die Dokumente müssen von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer ins slowenische übersetzt sein.

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