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Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Fahrzeuge" (BGV D29) einmal jährlich von einem sachkundigen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand zu prüfen.

Die Prüfung muss dokumentiert werden und das Prüfergebnis ist gem. § 57 Abs. 2 der UVV "Fahrzeuge" schriftlich niederzulegen und bis zur nächsten Prüfung im Fahrzeug mitzuführen.

Sie erhalten von uns natürlich eine umfangreiche Prüf-Checkliste/Protokoll - UVV BGV D29 für PKW und Leichttransporter.
Hinweis: Die UVV-Prüfung ersetzt nicht die amtliche Hauptuntersuchung.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Homepage zu diesem Artikel.